Sicherheitstechnische Betreuung
§§ 73–77 ASchG
Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), damit Risiken früh erkannt und Unfälle nachhaltig vermieden werden.
Wir beraten Betriebe verschiedenster Branchen bei der Organisation und Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutzsystems und unterstützen Geschäftsführung und Führungskräfte bei allen sicherheitstechnischen Fragestellungen.
§§ 73–77 ASchG
Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
§§ 4, 5 ASchG
Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren.
Erstellung und Aktualisierung von Sicherheits- und Betriebsanweisungen.
§ 14 ASchG
Unterstützung bei Begehungen und Sicherheitsunterweisungen.
§ 16 ASchG
Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen.
Beratung zu Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sowie zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und -abläufe.
Direkt bei Ihnen im Betrieb oder in unserem Schulungsraum.
Unverbindlich per Telefon oder E-Mail