Wiederkehrende Prüfung von Druckgeräten
DGÜW-V
Druckgeräte müssen nach der Druckgeräteüberwachungsverordnung in festen Abständen untersucht werden. Als externer Kesselprüfer einer akkreditierten Inspektionsstelle übernehmen wir Prüfung und Dokumentation, typischerweise an Druckluftbehältern und Blasenspeichern.
Druckluftbehälter
Äußere und innere Untersuchung · Druckprüfung
- Äußere Untersuchung von Behälter, Aufstellung und Ausrüstung
- Kontrolle von Sicherheitsventil, Manometer und Kennzeichnung
- Innere Untersuchung auf Korrosion, Ablagerungen und Beschädigungen
- Druckprüfung, wenn sie nach Prüffrist fällig ist
Blasenspeicher
Hydrospeicher in Hydraulikanlagen
- Äußere Untersuchung von Speicher, Anschlüssen und Befestigung
- Kontrolle der Sicherheits- und Absperreinrichtungen
- Kontrolle des Gas-Vorfülldrucks
- Ergänzende zerstörungsfreie Prüfungen, z. B. Wanddickenmessung mit Ultraschall
Prüffristen und Dokumentation
Für alle Druckgeräte im Betrieb
- Einstufung der Druckgeräte und Ermittlung der Prüffristen
- Übersicht aller Druckgeräte mit Fälligkeiten
- Prüfbefund mit Fotodokumentation für Ihre Unterlagen
- Prüfung als externer Kesselprüfer einer akkreditierten Inspektionsstelle
Als externer Kesselprüfer einer akkreditierten Inspektionsstelle führen wir wiederkehrende Untersuchungen auch an Druckgeräten durch, die nach DGÜW-V von einer Prüfstelle untersucht werden müssen. Für Druckgeräte geringer Gefährlichkeit prüfen wir als sachkundige Person direkt in Ihrem Auftrag.